Cybergrooming unter Jugendlichen – nicht nur Erwachsene sind Täter bei Cybergrooming

Das vermeintlich typische Täterbild bei Cybergrooming ist in der Realität ein anderes. Fast die Hälfte aller Täter sind selbst noch jugendlich. Zwar ist ihre Tatmotivation häufig eine andere, strafbar bleibt es dennoch.
Lesedauer: 2 Minuten
Icon of a Calendar
3. Juni 2026

Cybergrooming – wenn Jugendliche Betroffene und Täter gleichzeitig sein können

Die Ergebnisse des Verbundprojekts CERES*, einem aktuellen deutschen Forschungsprojekt, liefern einen überraschenden Einblick in die Tätertypen: Denn in den untersuchten Cybergrooming-Fällen sind 40 % der Täter Jugendliche, mit einem Durchschnittsalter von 15 Jahren. Ihr Vorgehen ist in der Regel anders als bei erwachsenen Tätern: Sie handeln impulsiver und verfolgen keinen genauen Plan. Außerdem versuchen sie nicht, ihre Identität zu verbergen. Sie nutzen ihren echten Namen, ihre echten Fotos und ihr echtes Profil.

Was genau ist Cybergrooming?

Cybergrooming ist die sexuelle Belästigung von Minderjährigen im Internet. Das passiert nicht nur auf obskuren Plattformen, sondern oft auf WhatsApp, Instagram und Snapchat. Häufig verläuft die Straftat nach demselben Muster: Täter bauen Vertrauen auf, um betroffene Personen sexuell zu belästigen. Wie du beginnendes Cybergrooming erkennen kannst, erfährst du hier.

Wie gehen Jugendliche als Täter bei Cybergrooming vor?

Jugendliche haben tendenziell ein aggressiveres Vorgehen als Erwachsene. Sie handeln eher aus Langeweile oder weil sie sich ablenken wollen. Die Straftaten reichen von der Suche nach Intimität, durch einvernehmliches Sexting, bis hin zu klarem Machtmissbrauch eines 18-Jährigen gegenüber einer 11-Jährigen. So unterschiedlich die Straftaten sind, so unterschiedlich sind die Absichten. Einige Jugendliche wollen sich Ablenken oder haben Langeweile. Bei anderen hingegen ersetzt Cybergrooming Intimität, weil Beziehungen oder sexuelle Kontakte mit Gleichaltrigen als schwieriger empfunden werden. Ein kleinerer Teil der Jugendlichen hat psychische Auffälligkeiten wie Selbstwertsteigerung, Gefühl von Machtlosigkeit oder Kontrollverlust.

Es zeigt sich: Das Alter oder die Motivation des Täters sagt nichts über die Schwere der Tat aus!

Inwiefern ist es strafbar, wenn Jugendliche Cybergrooming ausüben?

Jugendliche ab 14 Jahren sind für ihre Taten strafmündig. Die Untersuchung zeigt; Wenn es zu einer Verurteilung kommt, sind die häufigsten Strafen bei Jugendlichen Zuchtmittel (wie zum Beispiel eine Verwarnung oder Sozialstunden) und Jugendstrafe auf Bewährung. Kinder unter 14 sind noch nicht strafmündig. Wenn sie Cybergrooming ausüben, müssen sie und ihre Eltern aber mindestens mit einem Kontakt durch das Jugendamt rechnen. 

Slider CG1

Das Problem: 24% aller Cybergrooming-Täter sind sich der Strafbarkeit jedoch nicht bewusst und geraten unwissend in eine Straftat. Für die Mehrheit der Täter (71,9 %) ist Cybergrooming der erste Strafrechtskonflikt.

Aufklärung muss also nicht nur betroffene Personen, sondern auch potenzielle Täter erreichen:

  • Je nach Alter und Situation kann selbst das Anfordern von Nacktbildern oder sexuellen Nachrichten strafbar sein.
  • „Nett sein“ oder Vertrauen aufbauen macht ein übergriffiges Verhalten nicht harmloser oder legal.
  • Auch wenn es sich „nicht wie Gewalt anfühlt“, kann es dennoch eine Straftat sein. 

So kann man Kinder und Jugendliche frühzeitig aufklären:

  1. Sprecht über Warnsignale: Manchmal sind gleichaltrige Täter nicht direkt zu erkennen. Deswegen ist es ist umso wichtiger, Grenzen zu kennen und erste Anzeichen ernst zu nehmen.
  2. Besprecht konkrete Handlungssituationen: Was tun bei Nacktfoto-Anfragen? Was, wenn die Person aus dem eigenen Umfeld kommt? Legt gemeinsam fest, wie ihr Beweise sichern könnt. Was ihr bei der Erstellung von Screenshots beachten müsst, kannst du hier nachlesen.
  3. Offene und vertrauensvolle Gespräche führen: Eltern sollten ruhig reagieren und nicht verurteilen, damit Kinder im Vertrauen über sensible Themen sprechen.
  4. Hilfsangebote kennen und nutzen: Gemeinsam Anlaufstellen wie ZEBRA oder juuuport nutzen und früh Unterstützung holen.
  5. Peers stärken: Freundinnen und Freunde sind wichtige Ansprechpersonen für Betroffene. Jugendliche sollten daher genauso wissen, wie sie offen und einfühlsam mit ihren Peers über das Thema sprechen können.

* Das Verbundprojekt “Cybergrooming – Erforschung von Risikofaktoren, Ermittlungspraxis und Schutzmaßnahmen” (CERES) ist aus dem Jahr 2025. Über drei Jahre haben das Bundeskriminalamt, die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle des LKA NRW und die Universität Münster dafür echte Strafakten ausgewertet, Täter- und Betroffenenperspektiven untersucht und internationaler Forschungsstand analysiert – insgesamt über 300 abgeurteilte Fälle.  

Weitere ZEBRA News