Die Ergebnisse des Verbundprojekts CERES*, einem aktuellen deutschen Forschungsprojekt, liefern einen überraschenden Einblick in die Tätertypen: Denn in den untersuchten Cybergrooming-Fällen sind 40 % der Täter Jugendliche, mit einem Durchschnittsalter von 15 Jahren. Ihr Vorgehen ist in der Regel anders als bei erwachsenen Tätern: Sie handeln impulsiver und verfolgen keinen genauen Plan. Außerdem versuchen sie nicht, ihre Identität zu verbergen. Sie nutzen ihren echten Namen, ihre echten Fotos und ihr echtes Profil.
Jugendliche haben tendenziell ein aggressiveres Vorgehen als Erwachsene. Sie handeln eher aus Langeweile oder weil sie sich ablenken wollen. Die Straftaten reichen von der Suche nach Intimität, durch einvernehmliches Sexting, bis hin zu klarem Machtmissbrauch eines 18-Jährigen gegenüber einer 11-Jährigen. So unterschiedlich die Straftaten sind, so unterschiedlich sind die Absichten. Einige Jugendliche wollen sich Ablenken oder haben Langeweile. Bei anderen hingegen ersetzt Cybergrooming Intimität, weil Beziehungen oder sexuelle Kontakte mit Gleichaltrigen als schwieriger empfunden werden. Ein kleinerer Teil der Jugendlichen hat psychische Auffälligkeiten wie Selbstwertsteigerung, Gefühl von Machtlosigkeit oder Kontrollverlust.
Es zeigt sich: Das Alter oder die Motivation des Täters sagt nichts über die Schwere der Tat aus!
Jugendliche ab 14 Jahren sind für ihre Taten strafmündig. Die Untersuchung zeigt; Wenn es zu einer Verurteilung kommt, sind die häufigsten Strafen bei Jugendlichen Zuchtmittel (wie zum Beispiel eine Verwarnung oder Sozialstunden) und Jugendstrafe auf Bewährung. Kinder unter 14 sind noch nicht strafmündig. Wenn sie Cybergrooming ausüben, müssen sie und ihre Eltern aber mindestens mit einem Kontakt durch das Jugendamt rechnen.

Aufklärung muss also nicht nur betroffene Personen, sondern auch potenzielle Täter erreichen:
So kann man Kinder und Jugendliche frühzeitig aufklären:
* Das Verbundprojekt “Cybergrooming – Erforschung von Risikofaktoren, Ermittlungspraxis und Schutzmaßnahmen” (CERES) ist aus dem Jahr 2025. Über drei Jahre haben das Bundeskriminalamt, die Kriminalistisch-Kriminologische Forschungsstelle des LKA NRW und die Universität Münster dafür echte Strafakten ausgewertet, Täter- und Betroffenenperspektiven untersucht und internationaler Forschungsstand analysiert – insgesamt über 300 abgeurteilte Fälle.