Der Medienstaatsvertrag sieht Sprachassistenten als „Gatekeeper“ der Medienwelt.
Neben neuen Definitionen enthält der Medienstaatsvertrag (MStV) Vorschriften für Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre.
Suchmaschinen, Smart-TVs und Sprachassistenten sind schon in den Alltag integriert und sogenannte Gatekeeper der Medienwelt. Gatekeeper bedeutet, dass sie in einer Position sind, in der sie Nutzerinnen und Nutzer mit den vorgeschlagenen Ergebnissen in eine Richtung lenken. Ob Sprachassistenten als Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre qualifiziert werden, kommt auf die konkrete Nutzungsform an.
Mit dem neuen Staatsvertrag sollen Sprachassistenten transparenter werden. Sie sollen deutlich machen, nach welchen Kriterien sie Rundfunkangebote auswählen und wie sie die Angebote sortieren. Dadurch sollen die Nutzerinnen und Nutzer die Auswahl der Ergebnisse nachvollziehen können.