Frage

Was kann ich tun, wenn mein Kind online belästigt wird?

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Antwort:

Online-Belästigung und Cybergrooming sollten unbedingt ernst genommen werden. Eltern sollten betroffene Kinder unterstützen, Beweise sichern, Täter melden und gegebenenfalls Anzeige erstatten. Gleichzeitig brauchen Kinder emotionale Stärkung und klare Signale: Niemand muss Belästigungen im Netz hinnehmen.

Wenn Kinder oder Jugendliche online belästigt werden oder von Cybergrooming betroffen sind, ist das eine sehr belastende Erfahrung. Sowohl die Betroffenen selbst als auch ihre Eltern stehen dann vor der Herausforderung, schnell und richtig zu handeln. Entscheidend ist, das Kind ernst zu nehmen, ihm Sicherheit zu geben und aktiv Maßnahmen einzuleiten.

Kind ernst nehmen und Vertrauen stärken

Erzählt dein Kind von unangenehmen oder bedrohlichen Kontakten im Internet, solltest du es unbedingt ernst nehmen. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis. Viele Kinder fühlen sich schuldig oder schämen sich, wenn sie von Belästigung oder Cybergrooming betroffen sind. Wichtig ist, dass du keine Vorwürfe machst, sondern Verständnis zeigst. Dein Kind soll wissen, dass es dir vertrauen kann und du die richtige Ansprechperson bist. Dieses Vertrauen kannst du schon im Alltag fördern, indem du Interesse an seiner Mediennutzung zeigst.

Sofortmaßnahmen: Kontaktabbruch, Beweise sichern, Blockieren und Melden

Bei Cybergrooming versuchen die Täterinnen und Täter, Kinder so zu manipulieren, dass sie denken, dass sie etwas für den Chatpartner tun müssen. Entweder, um die scheinbare Freundschaft nicht zu verlieren, oder weil ihnen angedroht wird, dass sonst etwas Schlimmes passiert. Es kann sein, dass das Kind das Gefühl hat, den Chat nicht einfach beenden zu können. Vielleicht will die Person es zwingen, Bilder von sich schicken, oder sie drängt auf ein Treffen.

Wenn dein Kind belästigt wird, ist ein sofortiger Kontaktabbruch der wichtigste Schritt. Dein Kind muss wissen, dass es dieser Person nichts schuldet.

  • Beweise sichern: Damit Tatpersonen strafrechtlich verfolgt werden können, ist es wichtig, Beweise zu sammeln. Speichere Nachrichten, Bilder oder Aufforderungen durch Screenshots. So können Polizei und Ermittlungsstellen die Täterinnen und Täter identifizieren und zur Verantwortung ziehen. Sollte dein Kind intime Bilder oder Videos von sich geschickt haben, solltet ihr allerdings vorsichtig sein, denn hierbei kann es sich um kinderpornografisches Material handeln. Und dieses zu erwerben, zu besitzen oder weiterzuleiten, kann auch dann strafbar sein, wenn man es zur Beweissicherung tut. Sendet diese Beweise deswegen niemals an euch oder andere Personen weiter und geht damit direkt zur Polizei.
  • Melden: Melde sowohl den jeweiligen Chatverlauf als auch die Person selbst bei der entsprechenden Plattform. Auch belästigende Beiträge oder Kommentare können gemeldet werden.
  • Kontakt abbrechen: Antworte nicht mehr und blockiere den Account auf der Plattform oder direkt im Smartphone, um weitere Kontaktversuche zu vermeiden.
  • Privatsphäre-Einstellungen: Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme durch Fremde können in den Einstellungen der meisten sozialen Plattformen, Messenger-Diensten und auch Spielkonsolen eingeschränkt werden. Wie die jeweilige Plattform kind- und jugendgerecht eingestellt werden kann, findet man bei Medien Kindersicher.
  • Teen-Konten: Manche Plattformen integrieren automatisch gewisse Schutzeinstellungen, wenn bei der Profil-Erstellung das echte Alter des Kindes angegeben wird. So verfügt Instagram beispielsweise über Teen-Konten und TikTok über einen begleiteten Modus. Es bietet sich also an, diese Möglichkeiten zu nutzen.
  • Chat-Funktion ausstellen: Einige Online-Games haben auch einen Online-Chat in dem sich Spielende miteinander unterhalten können. Oftmals kann man diesen Chat ausstellen und somit weitere Beleidigungen, Beschimpfungen oder auch Fragen nach privaten und intimen Informationen vermeiden.

Anzeige bei der Polizei

Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar. Schon der Versuch, Kontakt zu einem Kind mit Missbrauchsabsicht aufzunehmen, kann angezeigt werden. Du kannst die gesammelten Beweise zur Polizei bringen und Anzeige erstatten. Auch unser Formular "Cybergrooming melden" hilft, Vorfälle schnell und einfach zu melden.

Unterstützung und Begleitung des Kindes

Neben allen technischen und rechtlichen Schritten ist dein Beistand für das Kind besonders wichtig. Online-Belästigung kann tief verunsichern und Vertrauen erschüttern. Erkläre deinem Kind, dass es keine Schuld trägt und hilf ihm, das Erlebte zu verarbeiten. Sollte die Situation sehr belastend sein, können euch anonyme und kostenlose Seelsorgeangebote wie die Nummer gegen Kummer, die Jugendnotmail oder auch der Krisenchat  unterstützen.

Mehr Informationen zu dem Thema findest du zum Beispiel auf klicksafe oder auch in unserer Themenwelt Cybergrooming”.

Der Beitrag verwendet den Begriff „Kinderpornografie“ im juristischen Sinn, wie er sich etwa im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder dem Strafgesetzbuch findet. Eine Verharmlosung dieser Inhalte, die auch Missbrauchsdarstellungen enthalten können, soll hierdurch nicht erfolgen.

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