Frage

Was kann ich tun, wenn mein Kind online belästigt wird?

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Antwort:

Zunächst solltest du deinem Kind Verständnis entgegenbringen und versuchen, ihm die Scham zu nehmen. Dann könnt ihr gemeinsam gegen die Tatperson im sozialen Netzwerk oder mittels einer Anzeige bei der Polizei vorgehen. Auch Jugendschutzeinstellungen können eine sinnvolle Maßnahme sein.

Wenn dein Kind sich an dich wendet, weil es online belästigt wird, ist es wichtig, dass du es ernst nimmst.

Viele Kinder und Jugendliche schämen sich sehr, wenn sie Opfer solcher Attacken geworden sind. Dass dein Kind dir davon erzählt, ist auch ein Vertrauensbeweis.

Du solltest deinem Kind nicht die Schuld dafür geben und ihm keine Vorwürfe machen. Vermittle dem Kind, dass du die richtige Ansprechperson bist und ihm hilfst. Dafür ist es wichtig, das Vertrauen des Kindes auch schon im Vorhinein zu fördern und Interesse an seiner Mediennutzung zu zeigen.

Es gibt mehrere Dinge, die du jetzt unternehmen kannst:

  • Beweise sichern: Um die Belästigung später zur Anzeige zu bringen, brauchst du Beweise. Sichere also belästigende Kommentare oder Nachrichten mit einem Screenshot.
  • Melden und Blockieren: Melde sowohl den jeweiligen Chatverlauf als auch die Person selbst bei der entsprechenden Plattform. Auch belästigende Beiträge oder Kommentare können gemeldet werden. Im Anschluss sollte die Person blockiert werden, um weitere Kontaktversuche zu vermeiden.
  • Privatsphäre-Einstellungen: Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme durch Fremde können in den Einstellungen der meisten sozialen Plattformen, Messenger-Diensten und auch Spielkonsolen eingeschränkt werden. Wie die jeweilige Plattform kind- und jugendgerecht eingestellt werden kann, findet man bei Medien Kindersicher.
  • Teen-Konten: Manche Plattformen integrieren automatisch gewisse Schutzeinstellungen, wenn bei der Profil-Erstellung das echte Alter des Kindes angegeben wird. So verfügt Instagram beispielsweise über Teen-Konten und TikTok über einen begleiteten Modus. Es bietet sich also an, diese Möglichkeiten zu nutzen.
  • Chat-Funktion ausstellen: Einige Online-Games haben auch einen Online-Chat in dem sich Spielende miteinander unterhalten können. Oftmals kann man diesen Chat ausstellen und somit weitere Beleidigungen, Beschimpfungen oder auch Fragen nach privaten und intimen Informationen vermeiden.
  • Anzeige bei der Polizei: Cybergrooming ist nach §§ 176a und 176b StGB strafbar und kann somit zur Anzeige gebracht werden. Dafür ist es wichtig, Beweise zu sammeln. Seit Januar 2020 ist bereits der Versuch strafbar, Minderjährige mit einer Missbrauchsabsicht zu kontaktieren. ZEBRA unterstützt bei einer Anzeige mit einem Cybergrooming-Meldeformular.
  • Unterstützung bieten: Eine solche Situation kann für Betroffene sehr belastend sein. Sei für dein Kind da, tröste es und hilf ihm, die Situation zu verarbeiten. Auch Seelsorgeangebote wie die Nummer gegen Kummer, die Jugendnotmail oder auch der Krisenchat können hier unterstützen.

Mehr Informationen zu dem Thema findest du zum Beispiel auf klicksafe oder auch in unserer Themenwelt Cybergrooming.

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