Das Versenden von Nacktbildern über das Internet wird auch Sexting genannt. Dabei müssen Jugendliche jedoch Regeln beachten.
Sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten, da es sich hierbei (nach §184b StGB) um Kinderpornografie handelt.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen von sich selbst pornografische Nacktaufnahmen machen und diese auch mit anderen Jugendlichen teilen. Aber Achtung: Wenn diese Personen die pornografischen Inhalte wieder mit anderen teilen, kann der Tatbestand der Jugendpornografie erfüllt sein.
Beim Versenden muss zudem das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Das heißt, dass alle Personen, die auf den Bildern zu sehen sind, vorher dem Versenden zustimmen müssen.
In jedem Fall gilt, dass niemand – unabhängig vom Alter – gezwungen, genötigt oder erpresst werden darf, Sexting zu betreiben.
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