Das oberste Gut unserer Verfassung ist die Menschenwürde. Sie ist laut Grundgesetz unantastbar und gilt für alle Menschen. In den Medien ist eine menschenwürdige Darstellung, zum Beispiel bei Darstellungen menschlichen Leids, Gebot. Die Sicherung der Menschenwürde in den Medien wird unter anderem durch den Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gewährleistet.
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