„Taschengeld-Treffen“: Was steckt hinter der Missbrauchstaktik?

„Taschengeld-Treffen“ sind Verabredungen, bei denen Minderjährige sexuelle Handlungen gegen Geld oder Geschenke angeboten bekommen. ZEBRA klärt auf, was Eltern tun können, um ihre Kinder zu schützen.
Lesedauer: 2 Minuten
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16. Dezember 2025

„Taschengeld-Treffen“: Was steckt hinter dem vermeintlich harmlosen Phänomen?

Bei dem Phänomen handelt es sich um die gezielte Kontaktanbahnung – meist erwachsener Männer – mit dem Ziel, Jugendliche gegen Geld oder Sachleistungen zu sexuellen Handlungen zu motivieren. Durch den Begriff wird das eigentliche Motiv der Täter verharmlost und verschleiert: Jugendliche bekommen die Möglichkeit, sich etwas Taschengeld dazuzuverdienen. Die Gegenleistung in Form einer sexuellen Ausbeutung Minderjähriger tritt meist zunächst in den Hintergrund. Dabei nutzen die Täter den Wunsch vieler Jugendlicher nach Geld, Anerkennung und Kontrolle schamlos aus.

Wie gehen die Täter vor?

Häufig sind Täter auf Plattformen wie Kleinanzeigen oder anderen Anzeigeportalen unterwegs. Dort nutzen sie bestimmte Codes wie „TG-T“ (Taschengeld-Treffen) oder „BMB“ (Bitte mit Bild), um sich für den Tausch sexueller Handlungen gegen Geldbeträge oder Geschenke erkenntlich zu machen. Nachdem sie auf den Anzeigeplattformen mit Minderjährigen in Kontakt getreten sind, setzen die Täter die Kommunikation meist auf andere verschlüsselten Messenger-Diensten fort, um nicht zu sehr aufzufallen. In der Regel gehen sie dabei anonym vor.

Was können Eltern tun, um ihre Kinder zu schützen?

  • Vertrauensvolle Gespräche führen: Rede mit deinem Kind - nicht moralisierend, sondern auf Augenhöhe. Vermittle ihm die Gefahren, die im Netz auftreten können. Mach ihm klar, dass es sich jederzeit an dich wenden kann, wenn es online unangenehme Erfahrungen macht.
  • Verhaltensänderungen erkennen: Zieht sich dein Kind zurück. Hast du den Eindruck, es verheimlicht dir etwas? Besitzt es neue materielle Dinge, von denen du dir nicht erklären kannst, wie diese finanziert worden? Dann sollten deine Alarmglocken auf jeden Fall angehen und du solltest dein Kind ruhig zur Rede stellen.
  • Anzeige erstatten: Sollte dein Kind von dieser Missbrauchstaktik betroffen sein, könnt ihr dies bei der Polizei zur Anzeige bringen. Denn: Alleine die sexuelle Anbahnung an Minderjährige ist strafbar. Auch wenn dein Kind auf ein Angebot eingegangen ist, steht es unter Schutz und ist unter keinen Umständen (mit-)schuldig.
  • Beweise sichern: Wenn ihr Anzeige bei der Polizei erstattet, ist es wichtig, dass ihr Beweise in Form der Screenshots sammelt, damit gegen den Täter ermittelt werden kann.
  • Beratungsangebote nutzen: Deinem Kind geht es nicht gut mit der Situation. Das ist vollkommen verständlich. Die Nummer gegen Kummer oder die TelefonSeelsorge sind kostenlose Beratungsangebote, an die sich dein Kind jederzeit wenden kann. Auch der Weiße Ring ist ein gutes Angebot für Betroffene von sexualisierter Gewalt im Netz.

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